Allgemeine Bestimmungen Standplatzvermietung

1. Grundsätzliches

Das Center Management entscheidet über die Vermietung der Promotionsflächen der Metalli.

2. Vermietung

Politische oder religiöse Aktivitäten sowie Beratungen, Unterschriftensammlungen und Promotionen von Versicherungen werden nicht bewilligt. Die Promotionsflächen werden in der Regel einmal pro Jahr an dieselbe Mieterschaft vergeben.

3. Belegung der Mallfläche

Die Belegung der Mietfläche hat ausschliesslich innerhalb der vereinbarten Zone und Zeitspanne sowie nach den separaten Weisungen des Vermieters zu erfolgen. Das Anbringen von Plakaten, Rotairs, Displays etc. ist nur innerhalb der vereinbarten Zone erlaubt.

4. Beschriftungen

Der Name des Ausstellers muss auf dem Verkaufsstand ersichtlich sein und die Beschriftungen etc. sind nach den gültigen behördlichen, marktüblichen Vorschriften anzuwenden.

5. Sortiment

Die Mieterschaft ist verpflichtet, ausschliesslich das vertraglich vereinbarte Sortiment auszustellen sowie dieses sauber und ansprechend zu präsentieren. Die Abgabe von Mustern oder Give-aways bedarf der vorherigen Zustimmung des Center Managements.

6. Gebinde- und Abfallbeseitigung

Alle Gebinde und Abfälle sind zu Lasten der Mieterschaft durch diesen jeweils sofort zu entfernen.

7. Aufstellen

Der Promotions-Stand muss zwischen 08:00 Uhr und 09:30 Uhr oder nach Vereinbarung mit dem Technischen Dienst (Equans Switzerland AG) aufgestellt werden.

8. Anwesenheit des Ausstellers

Während der Ladenöffnungszeiten (siehe metalli.ch) der Metalli muss jederzeit eine mit den Verkaufsgütern des Ausstellers vertraute Person zur Auskunftserteilung und Abwicklung der Verkaufsgeschäfte anwesend sein.

9. Abbau

Der Abbau hat am letzten Miettag nach Ladenöffnungsschluss zu erfolgen. Änderungen müssen mit dem Center Management sowie dem Technische Dienst (Equans Switzerland AG) abgesprochen werden.

10. Behördliche Bewilligungen

Die rechtzeitige Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen ist alleinige Sache der Mieterschaft. Bei Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften lehnt der Vermieter jede Verantwortung ab.

11. Versicherung / Haftung

Die Versicherung von Mobiliar und Waren gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und Beschädigung durch Dritte sowie eine Haftpflichtversicherung ist Sache der Mieterschaft. Die Mieterschaft haftet für zur Verfügung gestelltes Material während der Mietdauer.

12. Ordnung / Reinigung

Mieterschaft ist verpflichtet, jederzeit für Ordnung und Sauberkeit auf der Mietfläche zu sorgen. Die Rückgabe der Mietfläche sowie des gemieteten Materials hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen. Andernfalls behält sich das Center Management vor, den Mehraufwand für notwendige Reinigungs- und Reparaturarbeiten der Mieterschaft in Rechnung zu stellen.

13. Vorzeitige Räumung der Mietfläche

Entspricht die Aktivität der Mieterschaft nicht den getroffenen Abmachungen, kann vom Vermieter eine Räumung der Mietfläche verlangt werden. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Mieterschaft. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache wird der Mietzins nicht zurückerstattet.

14. Einschränkungen

a) Gemeinschaftsaktivitäten der Interessengemeinschaft Metalli (z.B. Promotionen, Ausstellungen) haben Priorität. Dadurch verursachte terminliche oder zeitliche Verschiebungen der Mietdauer sind für den Vermieter ohne Kostenfolge.
b) Das Verteilen von Luftballons ist untersagt. Für allfällige daraus entstehende Folgeschäden haftet die Mieterschaft.
c) Aufdringliches Bewerben oder Ansprechen von Metalli-Kunden ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

15. Buchungsstornierungen

Bei Stornierungen der Mieterschaft bis spätestens drei Monate vor Mietbeginn sind 50% des vereinbarten Mietbetrags zur Zahlung fällig. Erfolgt die Stornierung nach Ablauf dieser Frist, wird der Mietbetrag zu 100% in Rechnung gestellt.

16. Zahlung

Die Zahlung der vereinbarten Mietkosten hat vor Beginn der Mietdauer zu erfolgen

17. Parkplätze

Es werden keine vergünstigten Parktickets abgegeben. Fahrzeuge mit einer Höhe von unter zwei Metern müssen kostenpflichtig im Metalli Parking abgestellt werden. Die Anlieferungszone darf ausschliesslich für kurzfristige Entlade- und Beladevorgänge genutzt werden. Die Mieterschaft ist verpflichtet, die Vermieterin frühzeitig über geplante Anlieferungen zu informieren.

18. Technischer Dienst

Der Technische Dienst (Bouygues Energies & Services) ist für bei Fragen der Der Technische Dienst (Equans Switzerland AG) ist für bei Fragen der Übergabe der Promotionsfläche und für Elektroanschlüsse zuständig und steht für allfällig weitere Fragen zur Verfügung (Tel. 079 558 81 11 – bitte lange läuten lassen).

GEÖFFNET

09:00 – 19:00 Uhr

AKTUELL

0 Parkplätze frei

ANFAHRT

Metalli Zug
Industriestrasse 15b
6300 Zug
Schweiz