Allgemeine Bestimmungen Standplatzvermietung

1. Grundsätzliches

Das Center Management entscheidet über die Vermietung der Promotionsflächen der Metalli.

2. Vermietung

Politische oder religiöse Aktivitäten sowie Beratungen, Unterschriftensammlungen und Promotionen von Versicherungen werden nicht bewilligt. Die Promotionsflächen werden maximal einmal pro Jahr an dieselbe Mieterschaft vergeben.

3. Belegung der Mallfläche

Die Belegung der Mietfläche hat ausschliesslich innerhalb der vereinbarten Zone und Zeitspanne sowie nach den separaten Weisungen des Vermieters zu erfolgen. Das Anbringen von Plakaten, Rotairs, Displays etc. ist nur innerhalb der vereinbarten Zone erlaubt.

4. Beschriftungen

Der Name des Ausstellers muss auf dem Verkaufsstand ersichtlich sein und die Beschriftungen etc. sind nach den gültigen behördlichen, marktüblichen Vorschriften
anzuwenden.

5. Sortiment

Die Mieterschaft ist verpflichtet, ausschliesslich das vertraglich vereinbarte Sortiment auszustellen bzw. zu verkaufen und dieses sauber und attraktiv zu präsentieren. Die Abgabe von Muster/Give-aways muss vorgängig mit dem Center Management
abgesprochen werden.

6. Gebinde- und Abfallbeseitigung

Alle Gebinde und Abfälle sind zu Lasten der Mieterschaft durch diesen jeweils sofort zu entfernen.

7. Aufstellen

Der Stand muss während 08:00 Uhr und 09:30 Uhr oder nach Vereinbarung mit dem Technischen Dienst Bouygues aufgestellt werden.

8. Anwesenheit des Ausstellers

Während der Ladenöffnungszeiten der Metalli hat jederzeit eine mit den betreffenden Verkaufsgütern vertraute Person zur Auskunftserteilung und Abwicklung der Verkaufsgeschäfte anwesend zu sein.
Ladenöffnungszeiten:
Montag – Mittwoch / Freitag 08.00 / 09.00* – 19.00 Uhr durchgehend geöffnet
Donnerstag Abendverkauf 08.00 / 09.00* – 20.00 Uhr durchgehend geöffnet
Samstag 08.00 / 09.00* – 17.00 Uhr durchgehend geöffnet
*Food: 08.00 Uhr / Non-Food: 09.00 Uhr

9. Abbau

Der Abbau hat am letzten Miettag nach Ladenöffnungsschluss zu erfolgen. Änderungen müssen mit dem Center Management sowie dem Technische Dienst Bouygues abgesprochen werden.

10. Behördliche Bewilligungen

Die rechtzeitige Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen ist alleinige Sache der Mieterschaft. Bei Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften lehnt der Vermieter jede Verantwortung ab.

11. Versicherung / Haftung

Die Versicherung von Mobiliar und Waren gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und Beschädigung durch Dritte sowie eine Haftpflichtversicherung ist Sache der Mieterschaft. Die Mieterschaft haftet zur Verfügung gestelltes Material während der
Mietdauer.

12. Ordnung / Reinigung

Die Mieterschaft hat jederzeit für Ordnung und Sauberkeit auf der Mietfläche zu
sorgen. Die Rückgabe der Mietfläche und dem gemieteten Material hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen, andernfalls wird vorbehalten, den Mehraufwand für Reinigungsarbeiten der Mieterschaft in Rechnung zu stellen.

13. Vorzeitige Räumung der Mietfläche

Entspricht die Aktivität der Mieterschaft nicht den getroffenen Abmachungen, kann vom Vermieter eine Räumung der Mietfläche verlangt werden. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Mieterschaft. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache wird der Mietzins nicht zurückerstattet.

14. Einschränkungen

1) Gemeinschaftsaktivitäten der Interessengemeinschaft Metalli (z.B. Promotionen, Ausstellungen) haben Priorität. Dadurch verursachte terminliche oder zeitliche
Verschiebungen der Mietdauer sind für den Vermieter ohne Kostenfolge.
2) Das Verteilen von Luftballonen sind verboten. Folgeschäden davon trägt die Mieterschaft.
3) Aggressives Bewerben oder Ansprechen von Metalli-Kunden ausserhalb der gemieteten Fläche ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses.

15. Buchungsstornierungen

Bei Stornierungen bis 3 Monate vor Mietbeginn durch die Mieterschaft werden 50% der Miete zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist wird die Stornierung zu 100% kostenpflichtig.

16. Zahlung

Die Kosten für die Miete hat jeweils VOR Mietantritt zu erfolgen.

17. Parkplätze

Es werden keine vergünstigten Parktickets abgegeben. Die Autos/Lieferwagen müssen nach Entladung/Beladung sofort aus der Anlieferungszone entfernt werden.

18. Technischer Dienst

Der Technische Dienst (Bouygues Energies & Services) ist für bei Fragen der Übergabe der Promotionsfläche und für Elektroanschlüsse zuständig und steht für allfällig weitere Fragen zur Verfügung (Tel. 079 558 81 11 – bitte lange läuten lassen).

GEÖFFNET

09:00 – 19:00 Uhr

AKTUELL

0 Parkplätze frei

ANFAHRT

Metalli Zug
Industriestrasse 15b
6300 Zug
Schweiz